Mahngerichte in Deutschland
Das Mahngericht ist das Gericht, welches für den Erlass des Mahnbescheides
zuständig ist und wo auch das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt
wird. Ausschließlich zuständig für die Durchführung
des gerichtlichen Mahnverfahrens ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller
seinen allgemeinen Gerichtsstand (d.h. in der Regel seinen Wohnsitz oder
Sitz) hat. In den meisten Bundesländern gibt es zum jeweiligen Wohnort
des Antragstellers nur ein zentrales Mahngericht, das eine Abteilung des
Amtsgerichts ist.
Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann Jedermann - auch ohne
Beteiligung eines Rechtsanwaltes - stellen. Diese Verfahrensform eignet
sich insbesondere zur gerichtlichen Durchsetzung unstreitiger Forderungen,
bei denen also mit Einwendungen des Antragsgegners nicht zu rechnen ist.
Das Gericht prüft den eingehenden Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
nur auf Zulässigkeit. Ob der darin geltend gemachte Anspruch tatsächlich
besteht, muss das Gericht dagegen nicht prüfen. Der Mahnbescheid
wird dem Antragsgegner sodann förmlich zugestellt, und er hat die
Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Zustellung beim Amtsgericht Widerspruch
gegen den Mahnbescheid einzulegen.
Mit Erhebung des Widerspruchs endet das gerichtliche Mahnverfahren, und
auf Antrag wird ein normales streitiges Verfahren durchgeführt. Wird
Widerspruch nicht erhoben, erlässt das Amtsgericht auf Antrag einen
Vollstreckungsbescheid, der dem Antragsgegner erneut zugestellt wird und
gegen den er binnen weiterer zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Erfolgt
dies, wird die Sache ebenfalls an das für das streitige Verfahren
zuständige Gericht abgegeben. Anderenfalls wird der Vollstreckungsbescheid
rechtskräftig, und der Antragsteller kann hiermit sodann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
einleiten.
Einführung des automatisierten Mahnverfahrens
Ab 1. Oktober 1982 ist die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren
in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Ländern stufenweise
und in unterschiedlichem Umfang aufgrund von Landesverordnungen eingeführt
worden. Seither hat sich die maschinelle Bearbeitung zu einem anerkannten
und bewährten Verfahren entwickelt, mit dem bereits ca.90% aller
deutschen Mahnverfahren bearbeitet werden. Die wichtigsten Ziele, einen
effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig das Verfahren
rationeller und zügiger zu gestalten, wurden verwirklicht; im Ergebnis
hat die Automation zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung geführt.
Die ständige Weiterentwicklung des Systems soll einen Beitrag zur
modernen und bürgerfreundlichen Dienstleistung erbringen.
Mit der maschinellen Bearbeitung, die in den Ländern grundsätzlich
nach einheitlichen Regeln erfolgt, werden Mahnverfahren überwiegend
in durchgehend automatisierten Arbeitsgängen mittels EDV abgewickelt.
Für die Antragstellung sind besondere Vordruck vorgeschrieben. Daneben
ist es möglich, Anträge in einer nur maschinell lesbaren Aufzeichnung
einzureichen bzw. zu übermitteln und Mitteilungen vom Gericht in
derselben Form zu erhalten (Datenträgeraustausch, Datenfernübertragung,
on-line-Mahnverfahren).
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Vorgeschriebene Vordrucke
2004 sind besondere Vordrucke für die Verwendung bei maschineller Bearbeitung
von Mahnverfahren eingeführt worden. Bedient sich ein Antragsteller
nicht des Vordrucks, der für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
eingeführt ist, verwendet er z.B. den bisherigen Vordrucksatz für
das nichtmaschinelle
Verfahren, oder wird der Antrag per Telefax oder auf einer Kopie/Durchschrift
gestellt, so muss sein Antrag
zurückgewiesen werden. Die Verwendung des in der Verordnung vorgesehenen
Widerspruchsvordrucks empfiehlt sich im Interesse rascherer Bearbeitung,
ist jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung des
Widerspruchs.
Die Vordrucke sind jeweils mit Ausfüllhinweisen versehen. Die Hinweise
zum Mahnbescheidsantrag befinden sich bei den im Handel erhältlichen
Vordrucken gewöhnlich auf einem Beiblatt oder auf der Rückseite.
Die zentralen Mahngerichte bieten auf Ihren Internetseiten vielfältige
Erläuterungen zum Mahnverfahren. Als Beispiel sei hier nur das Amtsgericht
Hamburg mit Themen wie
- Wie stelle ich einen Antrag?
- Belegverfahren
- Antrag auf amtlichen Vordruck
- Barcode-Verfahren
- Online-Mahnantrag
- EGVP-Mahnantrag
- Datenträgeraustausch
genannt. Außerdem finden sich dort oft noch Vordrucke zur Ansicht (nicht zum Ausdrucken und anschließender offizieller Verwendung verwendbar) wie ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid des Amtsgerichts.
www.fhh.hamburg.de
Einen herkömmlichen Mahnbescheidsantrag auf Papier können Gläubiger nach wie vor bei allen Mahngerichten einreichen. Er muß nur nach den gesetzlichen Vorschriften auf dem amtlichen Vordruck, den Sie im Schreibwarenhandel erhalten, ausgefüllt werden.
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Zuständige zentrale Mahngerichte
Antragsteller mit Sitz bzw. Wohnsitz in den Ländern, die die maschinelle Bearbeitung eingeführt haben, müssen den Erlass eines Mahnbescheids bei folgenden Gerichten beantragen:
Baden-Württemberg
Amtsgericht Stuttgart Zentrales Mahngericht des Landes Baden-Württemberg Hauffstr. 5 70190 Stuttgart
Großkunden-PLZ: 70154
Telefon: 0711 / 921 - 3285/3359 Telefax: 0711 / 921 - 3400
IT-Arbeitsgruppe: Herr Held 0711 / 921 - 3331
Internet: www.amtsgericht-stuttgart.de E-Mail: poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de
Möglich sind: Elektronischer Datenträgeraustausch mit Diskette oder Internet (Web-DFÜ) sowie Mahnantrag via Internet Online, mit Barcode oder auf das amtliche Formular justiert.
Bayern
Amtsgericht Coburg Zentrales Mahngericht des Landes Bayern Heiligkreuzstr. 22 96441 Coburg
Telefon: 09561 / 878 - 5
IT-Arbeitsgruppe: Herr Gottschalk: 09561 / 878 - 6502
Internet: www.mahngericht-bayern.de E-Mail: poststelle@ag-co.bayern.de
Bei Nutzung eines Datenträgers erfolgt die Dateneingabe mittels Software, online entweder über www.online.mahnantrag.de, Software oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
Berlin
Amtsgericht Wedding
Gemeinsames Mahngericht der Länder Berlin und Brandenburg
Brunnenplatz 1 13357 Berlin
Großkunden-PLZ: 13343
Telefon: 030 / 90156 - 0 Telefax: 030 / 90156 - 203
IT-Arbeitsgruppe: Herr Bading: 030 / 90156 - 225
Internet: http://www.berlin.de/senjust/Gerichte/AG/WEDD/index.html E-Mail:Poststelle@aumav.verwalt-berlin.de
Für das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg ist der Transportweg nur per Web-DFÜ (Internet, HTTP, XML, SOAP) eingeführt.
Brandenburg
Amtsgericht Wedding
Gemeinsames Mahngericht der Länder Berlin und Brandenburg
Brunnenplatz 1
13357 Berlin
Großkunden-PLZ: 13343
Telefon: 030 / 90156 - 0
Telefax: 030 / 90156 - 203
IT-Arbeitsgruppe:
Herr Bading: 030 / 90156 - 225
Internet: http://www.berlin.de/senjust/Gerichte/AG/WEDD/index.html
E-Mail:Poststelle@aumav.verwalt-berlin.de
Für das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg ist der Transportweg nur per Web-DFÜ (Internet, HTTP, XML, SOAP) eingeführt.
BremenAmtsgericht Bremen Zentrales Mahngericht des Landes Bremen Ostertorstr. 25/31 (Eingang A) 28195 Bremen
Telefon: 0421 / 361-4342-0
IT-Projektgruppe: Frau Schenkel: 0421 /
Internet: www2.bremen.de/justizsenator/amtsgericht-bremen E-Mail: office@amtsgericht.bremen.de
Als Verfahren sind möglich die Dateiübertragung per EGVP (ehemals ProfiMahn), derOnline-Mahnantrag und das OptiMahnOffice, das die Zusatzfunktionen Druckservice, Bonitätscheck der Schuldner, Adressermittlung der Schuldner, Stammdatenhaltung und Import- / Exportfunktion der Antragsdaten bietet.
Hamburg
Amtsgericht Hamburg-Mitte -Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern- Max-Brauer-Allee 89 22765 Hamburg
Großkunden-PLZ: 20348
Telefon: 040 / 42811-0
Ansprechpartner in der Mahnabteilung: Frau Lüth (Info-Center) 040 / 42811-1462, Telefax: 040 / 42811-2758
IT-Abteilung: Telefon: 040 / 42811 - 1580 oder - 3568, Telefax: 040 / 42811 - 2758
Internet: http://fhh.hamburg.de E-Mail: poststelle@justiz.hamburg.de
Hamburg bietet folgende elektronische Möglichkeiten, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu stellen: Online-Mahnantrag, als EGVP-Mahnantrag und mit Datenträgeraustausch per Einreichung als Datensatz auf einem Datenträger (z.B. Diskette) nach Zulassung zur Teilnahme und Erteilung einer entsprechenden Kennziffer.
HessenAmtsgericht Hünfeld Zentrales Mahngericht des Landes Hessen Stiftstrasse 6 36088 Hünfeld
Großkunden-PLZ: 36084
Telefon: 06652 / 600 - 01 Telefax: 06652 / 600 - 222
Internet: http://www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de E-Mail: verwaltung@ag-huenfeld.justiz.hessen.de
Online-Mahnantrag und das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) sind möglich.
Mecklenburg- Vorpommern
Amtsgericht Hamburg-Mitte -Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern- Max-Brauer-Allee 89 22765 Hamburg
Großkunden-PLZ: 20348
Telefon: 040 / 42811-0
Ansprechpartner in der Mahnabteilung: Frau Lüth (Info-Center) 040 / 42811-1462, Telefax:: 040 / 42811-2758
IT-Abteilung: Telefon: 040 / 42811 - 1580 oder - 3568, Telefax: 040 / 42811 - 2758
Internet: http://fhh.hamburg.de E-Mail: poststelle@justiz.hamburg.de
s. Hamburg
Niedersachsen
Amtsgericht Uelzen Zentrales Mahngericht des Landes Niedersachsen Rosenmauer 2 29525 Uelzen
Postfach 1363, 29503 Uelzen
Telefon: 0581 / 8851 - 1, Telefax: 0581 / 8851 - 282540
IT-Arbeitsgruppe: Frau Kohnke: E-Mail: kerstin.kohnke@ag-h.niedersachsen.de Frau Gudat: E-Mail: indra.gudat@ag-h.niedersachsen.de
Internet: http://www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de E-Mail: poststelle-zema@ag-ue.niedersachsen.de
Niedersachsen bietet eine Liste mit Herstellern von Standard-Softwareprodukten für das automatisierte Mahnverfahren zum Herunterladen an.
Nordrhein-Westfalen
(ZEMA I) zuständig für die OLG Bezirke Hamm und Düsseldorf d.h. den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen -/- Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal
Amtsgericht Hagen Hagener Str. 145 58099 Hagen
Großkunden-PLZ: 58081
Telefon: 02331 / 967 - 5 Telefax: 02331 / 967 - 700
IT-Arbeitsgruppe: Herr Lukies: 02331 / 967 - 622 Herr Salten: 02331 / 967 - 644 Herr Gräve: 02331 / 967 - 648
Internet: http://www.ag-hagen.nrw.de/ E-Mail: poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Mahnverfahren sind möglich als Datenaustausch per Diskette / Band und per Internet.
Am 01.05.2007 wurde ein neuer Vordruck "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" eingeführt. Als bedeutendste Änderung wurde dem Antrag ein weiteres Feld zur Eintragung der vorgerichtlichen Kosten hinzugefügt.
(ZEMA II) zuständig für den OLG Bezirk Köln d.h. den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn, Köln
Amtsgericht Euskirchen Kölner Straße 40 - 42 53879 Euskirchen
Großkunden-PLZ: 53878
Telefon: 02251 / 951 - 0 Telefax: 02251 / 951 - 2900
IT-Arbeitsgruppe: Frau Stoff: 02251 / 951 - 2162
Internet: http://www.ag-euskirchen.nrw.de E-Mail: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Anträge auch auf Datenträgern wie Diskette, Magnetband oder Magnetbandkassette können eingereicht werden sowie per Internet das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP, das die Möglichkeit eröffnet, die Antragsdatei mit Hilfe einer Clientsoftware über das Internet zum Mahngericht zu übertragen.
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht Mayen Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland Pfalz und Saarland Sankt-Veit-Str. 38 56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Telefon: 02651 / 403 - 0 Telefax: 02651 / 403 - 190
Internet: http://cms.justiz.rlp.de E-Mail: agmy@agmy.jm.rlp.de
Ausführliche Informationen über die Bedingungen für den Datenträgeraustausch mittels Diskette sowie für die Teilnahme am Internet basierten Datenaustauschverfahren finden Sie hier als PDF-Datei.
Im Gegensatz zum konventionellen Verfahren ist im automatisierten Mahnverfahren keine Vorauszahlung für den Antragsteller in Form einer Verfahrensgebühr erforderlich. Die Kostenrechnung wird nach Erlass des Mahnbescheids, spätestens jedoch 3 Monate nach der Antragstellung, maschinell erstellt und dem Antragsteller zusammen mit einem Überweisungsträger zugesandt.
Saarland
Amtsgericht Mayen Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland Pfalz und Saarland Sankt-Veit-Str. 38 56727 Mayen
Großkunden-PLZ: 56723
Telefon: 02651 / 403 - 0 Telefax: 02651 / 403 - 190
Internet: www.agmy.justiz.rlp.de/root/mahngericht E-Mail: agmy@agmy.jm.rlp.de
s. Rheinland-Pfalz
Sachsen
Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Zweigstelle
Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Telefon: 03925 / 876 - 0
Telefax: 03925 / 876 - 252
Projektgruppe EMSA
Frau Wonsinski: e-Mail: ilona.wulf@ag-asl.mj.sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsen-anhalt.de
Seit 01. Mai 2007 besteht das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Von diesem Zeitpunkt an werden alle Verfahren aus Sachsen und die Verfahren aus Thüringen, die in einer nur maschinell lesbaren Form eingereicht werden, beim Amtsgericht Aschersleben, Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, Lehrter Straße 15, 39418 Staßfurt, elektronisch bearbeitet.
Sachsen-Anhalt
Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenZweigstelle
Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Telefon: 03925 / 876 - 0
Telefax: 03925 / 876 - 252
Projektgruppe EMSA
Frau Wonsinski: e-Mail: ilona.wulf@ag-asl.mj.sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsen-anhalt.de
s. Sachsen
Schleswig-Holstein
Zuständig für das atomatisierte Mahnverfahren (Datenträgeraustausch/ProfiMahn) ist das
Amtsgericht Schleswig Zentrales Mahngericht des Landes Schleswig Holstein Lollfuß 78 24837 Schleswig
Telefon: 04621 / 815 - 0 Telefax: 04621 / 815 - 311
IT-Ansprechpartner: Herr Schulze: 04621 / 815 - 325 E-Mail: Klaus.Schulze@AG-Schleswig.landsh.de
Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").
Für alle anderen Mahnverfahren (Durchschreibesatz) in Schleswig - Holstein ist die örtliche Zuständigkeit bei den anderen Amtsgerichten zunächst weiterhin gegeben, wo der Antragsteller seinen Sitz bzw. Wohnsitz hat.
Thüringen
Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Zweigstelle
Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Telefon: 03925 / 876 - 0
Telefax: 03925 / 876 - 252
Projektgruppe EMSA
Frau Wonsinski: e-Mail: ilona.wulf@ag-asl.mj.sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsen-anhalt.de
s. Sachsen
Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums. Wird der Antrag bei einem anderen als dem jeweils zuständigen Gericht eingereicht, so kann ihn dieses Gericht an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Rechtliche, insbesondere fristwahrende Wirkung hat ein Antrag erst, wenn er bei dem zuständigen Amtsgericht eingeht. Anträge können auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine besondere Zuständigkeit gilt für Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland. Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.
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