Mahngerichte in Deutschland

Das Mahngericht ist das Gericht, welches für den Erlass des Mahnbescheides zuständig ist und wo auch das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt wird. Ausschließlich zuständig für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand (d.h. in der Regel seinen Wohnsitz oder Sitz) hat. In den meisten Bundesländern gibt es zum jeweiligen Wohnort des Antragstellers nur ein zentrales Mahngericht, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist.

Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann Jedermann - auch ohne Beteiligung eines Rechtsanwaltes - stellen. Diese Verfahrensform eignet sich insbesondere zur gerichtlichen Durchsetzung unstreitiger Forderungen, bei denen also mit Einwendungen des Antragsgegners nicht zu rechnen ist.

Das Gericht prüft den eingehenden Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nur auf Zulässigkeit. Ob der darin geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht, muss das Gericht dagegen nicht prüfen. Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner sodann förmlich zugestellt, und er hat die Möglichkeit, binnen zwei Wochen ab Zustellung beim Amtsgericht Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen.

Mit Erhebung des Widerspruchs endet das gerichtliche Mahnverfahren, und auf Antrag wird ein normales streitiges Verfahren durchgeführt. Wird Widerspruch nicht erhoben, erlässt das Amtsgericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid, der dem Antragsgegner erneut zugestellt wird und gegen den er binnen weiterer zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Erfolgt dies, wird die Sache ebenfalls an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht abgegeben. Anderenfalls wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, und der Antragsteller kann hiermit sodann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Einführung des automatisierten Mahnverfahrens

Ab 1. Oktober 1982 ist die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Ländern stufenweise und in unterschiedlichem Umfang aufgrund von Landesverordnungen eingeführt worden. Seither hat sich die maschinelle Bearbeitung zu einem anerkannten
und bewährten Verfahren entwickelt, mit dem bereits ca.90% aller deutschen Mahnverfahren bearbeitet werden. Die wichtigsten Ziele, einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig das Verfahren rationeller und zügiger zu gestalten, wurden verwirklicht; im Ergebnis hat die Automation zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung geführt. Die ständige Weiterentwicklung des Systems soll einen Beitrag zur modernen und bürgerfreundlichen Dienstleistung erbringen.

Mit der maschinellen Bearbeitung, die in den Ländern grundsätzlich nach einheitlichen Regeln erfolgt, werden Mahnverfahren überwiegend in durchgehend automatisierten Arbeitsgängen mittels EDV abgewickelt. Für die Antragstellung sind besondere Vordruck vorgeschrieben. Daneben ist es möglich, Anträge in einer nur maschinell lesbaren Aufzeichnung einzureichen bzw. zu übermitteln und Mitteilungen vom Gericht in derselben Form zu erhalten (Datenträgeraustausch, Datenfernübertragung, on-line-Mahnverfahren).

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Vorgeschriebene Vordrucke

2004 sind besondere Vordrucke für die Verwendung bei maschineller Bearbeitung von Mahnverfahren eingeführt worden. Bedient sich ein Antragsteller nicht des Vordrucks, der für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingeführt ist, verwendet er z.B. den bisherigen Vordrucksatz für das nichtmaschinelle
Verfahren, oder wird der Antrag per Telefax oder auf einer Kopie/Durchschrift gestellt, so muss sein Antrag
zurückgewiesen werden. Die Verwendung des in der Verordnung vorgesehenen Widerspruchsvordrucks empfiehlt sich im Interesse rascherer Bearbeitung, ist jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung des
Widerspruchs.

Die Vordrucke sind jeweils mit Ausfüllhinweisen versehen. Die Hinweise zum Mahnbescheidsantrag befinden sich bei den im Handel erhältlichen Vordrucken gewöhnlich auf einem Beiblatt oder auf der Rückseite.

Die zentralen Mahngerichte bieten auf Ihren Internetseiten vielfältige Erläuterungen zum Mahnverfahren. Als Beispiel sei hier nur das Amtsgericht Hamburg mit Themen wie

  • Wie stelle ich einen Antrag?
  • Belegverfahren
  • Antrag auf amtlichen Vordruck
  • Barcode-Verfahren
  • Online-Mahnantrag
  • EGVP-Mahnantrag
  • Datenträgeraustausch

genannt. Außerdem finden sich dort oft noch Vordrucke zur Ansicht (nicht zum Ausdrucken und anschließender offizieller Verwendung verwendbar) wie ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid des Amtsgerichts.
www.fhh.hamburg.de

Einen herkömmlichen Mahnbescheidsantrag auf Papier können Gläubiger nach wie vor bei allen Mahngerichten einreichen. Er muß nur nach den gesetzlichen Vorschriften auf dem amtlichen Vordruck, den Sie im Schreibwarenhandel erhalten, ausgefüllt werden.

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Zuständige zentrale Mahngerichte

Antragsteller mit Sitz bzw. Wohnsitz in den Ländern, die die maschinelle Bearbeitung eingeführt haben, müssen den Erlass eines Mahnbescheids bei folgenden Gerichten beantragen:

Baden-Württemberg

Amtsgericht Stuttgart
Zentrales Mahngericht des Landes Baden-Württemberg
Hauffstr. 5
70190 Stuttgart

Großkunden-PLZ: 70154

Telefon: 0711 / 921 - 3285/3359
Telefax: 0711 / 921 - 3400

IT-Arbeitsgruppe:
Herr Held 0711 / 921 - 3331

Internet: www.amtsgericht-stuttgart.de
E-Mail: poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de

Möglich sind: Elektronischer Datenträgeraustausch mit Diskette oder Internet (Web-DFÜ) sowie Mahnantrag via Internet Online, mit Barcode oder auf das amtliche Formular justiert.

Bayern

Amtsgericht Coburg
Zentrales Mahngericht des Landes Bayern
Heiligkreuzstr. 22
96441 Coburg

Telefon: 09561 / 878 - 5

IT-Arbeitsgruppe:
Herr Gottschalk: 09561 / 878 - 6502

Internet: www.mahngericht-bayern.de
E-Mail: poststelle@ag-co.bayern.de

Bei Nutzung eines Datenträgers erfolgt die Dateneingabe mittels Software, online entweder über www.online.mahnantrag.de, Software oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Berlin

Amtsgericht Wedding
Gemeinsames Mahngericht der Länder Berlin und Brandenburg
Brunnenplatz 1
13357 Berlin

Großkunden-PLZ: 13343

Telefon: 030 / 90156 - 0
Telefax: 030 / 90156 - 203

IT-Arbeitsgruppe:
Herr Bading: 030 / 90156 - 225

Internet: http://www.berlin.de/senjust/Gerichte/AG/WEDD/index.html
E-Mail:Poststelle@aumav.verwalt-berlin.de

Für das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg ist der Transportweg nur per Web-DFÜ (Internet, HTTP, XML, SOAP) eingeführt.

Brandenburg

Amtsgericht Wedding
Gemeinsames Mahngericht der Länder Berlin und Brandenburg
Brunnenplatz 1
13357 Berlin

Großkunden-PLZ: 13343

Telefon: 030 / 90156 - 0
Telefax: 030 / 90156 - 203

IT-Arbeitsgruppe:
Herr Bading: 030 / 90156 - 225

Internet: http://www.berlin.de/senjust/Gerichte/AG/WEDD/index.html
E-Mail:Poststelle@aumav.verwalt-berlin.de

Für das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg ist der Transportweg nur per Web-DFÜ (Internet, HTTP, XML, SOAP) eingeführt.

Bremen

Amtsgericht Bremen
Zentrales Mahngericht des Landes Bremen
Ostertorstr. 25/31 (Eingang A)
28195 Bremen

Telefon: 0421 / 361-4342-0

IT-Projektgruppe:
Frau Schenkel: 0421 /

Internet: www2.bremen.de/justizsenator/amtsgericht-bremen
E-Mail: office@amtsgericht.bremen.de

Als Verfahren sind möglich die Dateiübertragung per EGVP (ehemals ProfiMahn), derOnline-Mahnantrag und das OptiMahnOffice, das die Zusatzfunktionen Druckservice, Bonitätscheck der Schuldner, Adressermittlung der Schuldner, Stammdatenhaltung und Import- / Exportfunktion der Antragsdaten bietet.

Hamburg

Amtsgericht Hamburg-Mitte
-Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern-
Max-Brauer-Allee 89
22765 Hamburg

Großkunden-PLZ: 20348

Telefon: 040 / 42811-0

Ansprechpartner in der Mahnabteilung:
Frau Lüth (Info-Center) 040 / 42811-1462, Telefax: 040 / 42811-2758

IT-Abteilung:
Telefon: 040 / 42811 - 1580 oder - 3568, Telefax: 040 / 42811 - 2758

Internet: http://fhh.hamburg.de
E-Mail: poststelle@justiz.hamburg.de

Hamburg bietet folgende elektronische Möglichkeiten, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu stellen: Online-Mahnantrag, als EGVP-Mahnantrag und mit Datenträgeraustausch per Einreichung als Datensatz auf einem Datenträger (z.B. Diskette) nach Zulassung zur Teilnahme und Erteilung einer entsprechenden Kennziffer.

Hessen

Amtsgericht Hünfeld
Zentrales Mahngericht des Landes Hessen
Stiftstrasse 6
36088 Hünfeld

Großkunden-PLZ: 36084

Telefon: 06652 / 600 - 01
Telefax: 06652 / 600 - 222

Internet: http://www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de
E-Mail: verwaltung@ag-huenfeld.justiz.hessen.de

Online-Mahnantrag und das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) sind möglich.

Mecklenburg- Vorpommern

Amtsgericht Hamburg-Mitte
-Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern-
Max-Brauer-Allee 89
22765 Hamburg

Großkunden-PLZ: 20348

Telefon: 040 / 42811-0

Ansprechpartner in der Mahnabteilung:
Frau Lüth (Info-Center) 040 / 42811-1462, Telefax:: 040 / 42811-2758

IT-Abteilung:
Telefon: 040 / 42811 - 1580 oder - 3568, Telefax: 040 / 42811 - 2758

Internet: http://fhh.hamburg.de
E-Mail: poststelle@justiz.hamburg.de

s. Hamburg

Niedersachsen

Amtsgericht Uelzen
Zentrales Mahngericht des Landes Niedersachsen
Rosenmauer 2
29525 Uelzen

Postfach 1363, 29503 Uelzen

Telefon: 0581 / 8851 - 1,
Telefax: 0581 / 8851 - 282540

IT-Arbeitsgruppe:
Frau Kohnke: E-Mail: kerstin.kohnke@ag-h.niedersachsen.de
Frau Gudat: E-Mail: indra.gudat@ag-h.niedersachsen.de

Internet: http://www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de
E-Mail: poststelle-zema@ag-ue.niedersachsen.de

Niedersachsen bietet eine Liste mit Herstellern von Standard-Softwareprodukten für das automatisierte Mahnverfahren zum Herunterladen an.

Nordrhein-Westfalen

(ZEMA I)
zuständig für die OLG Bezirke Hamm und Düsseldorf
d.h. den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen -/- Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal

Amtsgericht Hagen
Hagener Str. 145
58099 Hagen

Großkunden-PLZ: 58081

Telefon: 02331 / 967 - 5
Telefax: 02331 / 967 - 700

IT-Arbeitsgruppe:
Herr Lukies: 02331 / 967 - 622
Herr Salten: 02331 / 967 - 644
Herr Gräve: 02331 / 967 - 648

Internet: http://www.ag-hagen.nrw.de/
E-Mail: poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de

Mahnverfahren sind möglich als Datenaustausch per Diskette / Band und per Internet.
Am 01.05.2007 wurde ein neuer Vordruck "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" eingeführt. Als bedeutendste Änderung wurde dem Antrag ein weiteres Feld zur Eintragung der vorgerichtlichen Kosten hinzugefügt.

(ZEMA II)
zuständig für den OLG Bezirk Köln
d.h. den Landgerichtsbezirken Aachen, Bonn, Köln

Amtsgericht Euskirchen
Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen

Großkunden-PLZ: 53878

Telefon: 02251 / 951 - 0
Telefax: 02251 / 951 - 2900

IT-Arbeitsgruppe:
Frau Stoff: 02251 / 951 - 2162

Internet: http://www.ag-euskirchen.nrw.de
E-Mail: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de

Anträge auch auf Datenträgern wie Diskette, Magnetband oder Magnetbandkassette können eingereicht werden sowie per Internet das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP, das die Möglichkeit eröffnet, die Antragsdatei mit Hilfe einer Clientsoftware über das Internet zum Mahngericht zu übertragen.

Rheinland-Pfalz

Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen

Großkunden-PLZ: 56723

Telefon: 02651 / 403 - 0
Telefax: 02651 / 403 - 190

Internet: http://cms.justiz.rlp.de
E-Mail: agmy@agmy.jm.rlp.de

Ausführliche Informationen über die Bedingungen für den Datenträgeraustausch mittels Diskette sowie für die Teilnahme am Internet basierten Datenaustauschverfahren finden Sie hier als PDF-Datei.

Im Gegensatz zum konventionellen Verfahren ist im automatisierten Mahnverfahren keine Vorauszahlung für den Antragsteller in Form einer Verfahrensgebühr erforderlich. Die Kostenrechnung wird nach Erlass des Mahnbescheids, spätestens jedoch 3 Monate nach der Antragstellung, maschinell erstellt und dem Antragsteller zusammen mit einem Überweisungsträger zugesandt.

Saarland

Amtsgericht Mayen
Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland Pfalz und Saarland
Sankt-Veit-Str. 38
56727 Mayen

Großkunden-PLZ: 56723

Telefon: 02651 / 403 - 0
Telefax: 02651 / 403 - 190

Internet: www.agmy.justiz.rlp.de/root/mahngericht
E-Mail: agmy@agmy.jm.rlp.de

s. Rheinland-Pfalz

Sachsen

Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zweigstelle Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt

Telefon: 03925 / 876 - 0
Telefax: 03925 / 876 - 252

Projektgruppe EMSA
Frau Wonsinski: e-Mail: ilona.wulf@ag-asl.mj.sachsen-anhalt.de

Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsen-anhalt.de

Seit 01. Mai 2007 besteht das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Von diesem Zeitpunkt an werden alle Verfahren aus Sachsen und die Verfahren aus Thüringen, die in einer nur maschinell lesbaren Form eingereicht werden, beim Amtsgericht Aschersleben, Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, Lehrter Straße 15, 39418 Staßfurt, elektronisch bearbeitet.

Sachsen-Anhalt

Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenZweigstelle Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt

Telefon: 03925 / 876 - 0
Telefax: 03925 / 876 - 252

Projektgruppe EMSA
Frau Wonsinski: e-Mail: ilona.wulf@ag-asl.mj.sachsen-anhalt.de

Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsen-anhalt.de

s. Sachsen

Schleswig-Holstein

Zuständig für das atomatisierte Mahnverfahren (Datenträgeraustausch/ProfiMahn) ist das
Amtsgericht Schleswig
Zentrales Mahngericht des Landes Schleswig Holstein
Lollfuß 78
24837 Schleswig

Telefon: 04621 / 815 - 0
Telefax: 04621 / 815 - 311

IT-Ansprechpartner:
Herr Schulze: 04621 / 815 - 325
E-Mail: Klaus.Schulze@AG-Schleswig.landsh.de

Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").

Für alle anderen Mahnverfahren (Durchschreibesatz) in Schleswig - Holstein ist die örtliche Zuständigkeit bei den anderen Amtsgerichten zunächst weiterhin gegeben, wo der Antragsteller seinen Sitz bzw. Wohnsitz hat.

Thüringen

Amtsgericht Aschersleben
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Zweigstelle Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt

Telefon: 03925 / 876 - 0
Telefax: 03925 / 876 - 252

Projektgruppe EMSA
Frau Wonsinski: e-Mail: ilona.wulf@ag-asl.mj.sachsen-anhalt.de

Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953
E-Mail: poststelle@ag-asl.justiz.sachsen-anhalt.de

s. Sachsen

Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums. Wird der Antrag bei einem anderen als dem jeweils zuständigen Gericht eingereicht, so kann ihn dieses Gericht an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Rechtliche, insbesondere fristwahrende Wirkung hat ein Antrag erst, wenn er bei dem zuständigen Amtsgericht eingeht. Anträge können auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine besondere Zuständigkeit gilt für Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland. Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.


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